Wenn Ihr Fahrzeug speziell als rollstuhlgerechtes Fahrzeug („Wheelchair Adapted Vehicle“, WAV) umgebaut wurde – beispielsweise mit Rampen, Hebevorrichtungen oder großen Mobilitätshilfen – und größer als ein Standardfahrzeug ist, können Sie es vor der Buchung in Ihrem Club LeShuttle-Konto registrieren. So stellen Sie sicher, dass Ihnen für Ihre Reise keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
So registrieren Sie Ihr rollstuhlgerechtes Fahrzeug (WAV)
Um Ihr Fahrzeug als rollstuhlgerechtes Fahrzeug zu registrieren, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus und legen Sie entsprechende Nachweise bei. Dies kann Folgendes umfassen:
- Eine Bestätigung der Umbauten vom Fahrzeughersteller.
- Ein Schreiben des Fahrzeuganbieters, das die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug bestätigt.
Sobald wir diese Informationen erhalten und überprüft haben, aktualisieren wir Ihr Konto entsprechend Ihren Mobilitätsbedürfnissen.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
- Ihr rollstuhlgerechtes Fahrzeug muss bei uns vor der Buchung registriert werden.
- Wir können keine Preisunterschiede rückwirkend erstatten, wenn das Fahrzeug nicht im Voraus registriert wurde.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.