LeShuttle ist ein zugelassener Tierbeförderer und verhindert nicht, dass ein Hund seinen Service nutzt, sofern das Tier die Anforderungen des DEFRA Pet Travel Scheme (PETS) und der EU-Einreisebestimmungen erfüllt.
Die Programme von Assistance Dogs International (ADI) und der International Guide Dogs Federation (IGDF) im Vereinigten Königreich gelten als Beispiele dafür, wie nachgewiesen wird, dass die nutzende Person darin geschult wurde, den Hund verantwortungsvoll zu führen, damit er eine bestimmte Aufgabe zur Unterstützung einer behinderten Person oder einer Person mit einer medizinischen Beeinträchtigung ausführen kann, ohne die sie keinen Zugang zu einem Dienst hätte. Um sicherzustellen, dass echte Assistenzhund-Nutzende ihre Rechte ausüben können und die Legitimität von Assistenzhunden gewährleistet wird, sieht die derzeitige britische Leitlinie vor, dass die für internationale Reisen geltenden Standards für Ausbildung, Verhalten und Gesundheit von ADI bzw. im Fall von Blindenführhunden von der IGDF festgelegt werden.
Im Einklang mit anderen internationalen Beförderungsunternehmen (einschließlich solcher, die nicht berechtigt sind, Haustiere zu transportieren, jedoch verpflichtet sind, von ADI und IGDF registrierte Hunde zu befördern, die zudem die Kriterien des PETS-Reiseprogramms erfüllen) akzeptiert LeShuttle kostenfrei Assistenzhunde, die von einer Organisation zertifiziert wurden, die Vollmitglied bei ADI oder IGDF ist – den weltweit anerkannten Akkreditierungsstellen für Assistenzhund-Organisationen.
Die Regierung rät Personen, die mit Blindenführ- oder Assistenzhunden reisen, sich bei Ihrem Reiseunternehmen zu erkundigen, falls die Organisation, die Ihren Hund ausgebildet hat, kein Mitglied einer der beiden Vereinigungen (ADI oder IGDF) ist Mitnahme Ihres Hundes, Ihrer Katze oder Ihres Frettchens nach Großbritannien: Blinden- und Assistenzhunde – GOV.UK (www.gov.uk).
Als autorisierter Beförderer von Haustieren schließt LeShuttle keinen Hund von der Nutzung seiner Dienste aus, der die PETS-Kriterien erfüllt und für den die entsprechende Gebühr entrichtet wurde.
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