Zusätzlicher Kraftstoff darf bis zu den folgenden Mengen mitgeführt werden:
Kunststoffbehälter: 3 x 10 Liter
Metallbehälter: 1 x 20 Liter
(Maximal insgesamt 30 Liter)
Ausführliche Informationen finden Sie unter „Beförderung von Ersatzkraftstoffbehältern”.
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