Im Sinne dieses Textes sind damit feste Behälter gemeint, die dauerhaft in einem Fahrzeug installiert oder befestigt sind und von außerhalb des Fahrzeugs wiederbefüllt werden können.
Die Gasmenge ist auf maximal 47 kg (oder ca. 93 Liter) im Falle eines einzelnen Behälters und auf maximal 50 kg (oder ca. 99 Liter) im Falle mehrerer Behälter begrenzt. Jeder Behälter darf zu höchstens 80 % gefüllt sein.
Die Menge wird anhand der Füllstandsanzeige oder einer externen Fernanzeige überprüft. Sind beide nicht vorhanden, wird das Fahrzeug abgelehnt.
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