Im Sinne dieses Textes sind damit Flaschen/Flaschenbehälter mit brennbarem Gas gemeint, die zum Austausch oder Nachfüllen aus dem Fahrzeug entfernt werden können. Die Gasmenge ist auf maximal 47 kg (oder ca. 93 Liter) im Falle eines einzelnen Behälters und auf maximal 50 kg (oder ca. 99 Liter) im Falle mehrerer Behälter begrenzt.
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