Wenn Sie mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder einem anderen Fahrzeug mit Kochgelegenheit reisen, müssen alle Behälter mit brennbarem Gas auf Anfrage deklariert werden und werden an der entsprechenden Kontrollstelle von Eurotunnel Le Shuttle überprüft.
Behälter mit brennbarem Gas dürfen mit folgenden Einschränkungen transportiert werden:
- Für tragbare Behälter (Zylinder/Flaschen usw.): Maximal 47 kg (oder ca. 93 Liter) pro Zylinder und nicht mehr als 50 kg (oder ca. 99 Liter) pro Fahrzeug, wenn mehr als 1 Behälter vorhanden ist;
- Für fest installierte Behälter (Tanks): Maximal 47 kg (oder ca. 93 Liter) pro Behälter und nicht mehr als 50 kg (oder ca. 99 Liter) pro Fahrzeug, wenn mehr als 1 Behälter vorhanden ist.
- Fest installierte Behälter dürfen nicht zu mehr als 80 % gefüllt sein. Die Kapazität des Behälters wird vom Eurotunnel-Personal überprüft. Die Menge wird über die Füllstandsanzeige oder eine externe Fernanzeige geprüft, aber wenn keine davon vorhanden ist, wird das Fahrzeug abgewiesen.
In allen Fällen unterliegt der Transport von Gasbehältern für den Hausgebrauch (z. B. Kochen, Beleuchtung und Heizung usw.) den oben genannten Beschränkungen.
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